Gun bullets and stuff
...weil es einfach Spaß macht!

Infos zum Lehrgang


Zur Prüfung zugelassen sind Sportschützen, Erben, Bootsführer, Waffensammler und Munitionssammler ab einem Alter von 14 Jahren und angehende volljährige Berufswaffenträger (Bewacher, Personenschützer, Werttransport, ...). Sportschützen zwischen dem 14 und 18 Lebensjahr benötigen schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung. Die Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist für die Teilnahme am Lehrgang keine Voraussetzung. Kein Nachweis über Schießtraining erforderlich.

Anmeldung zum Lehrgang.

Da die Teilnehmerliste der zuständigen Behörde 14 Tage vor dem Lehrgang gemeldet werden muss, beträgt die Anmeldefrist 3 Wochen vor dem Lehrgangstermin.

Sportschützen, Waffen- & Munitionssammler: 236 Euro
Sportschützen, Waffen-, Munitionssammler & Bootsführer: 276 Euro
Bewachungsgewerbe: 360 Euro

Alle Preise sind Endpreise inkl. Standaufsichtenlehrgang, Prüfungsabnahme, Munition, Prüfungsgebühr, Zeugnisse. Bei den Teilnahmegebühren handelt es sich um Nettopreise, da die Leistungen gemäß § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Damit Sie die schriftliche Prüfung erfolgreich bestehen können, empfehlen wir Ihnen sich ausführlich mit den Prüfungsfragen auseinanderzusetzen und den Fragenkatalog vorab durchzuarbeiten.
Für die schriftliche Prüfung verwenden wir ausschließlich Fragen aus dem Prüfungsfragenkatalog des BVA (Stand 22.03.2022).

Den Fragenkatalog können Sie hier herunterladen.

Die vorgestellten Checklisten, Links zu Gesetzen und Verordnungen, Formulare, etc. erhalten Sie nach dem Waffensachkundelehrgang per E-Mail.

Schützenhaus der Schützengilde Deckenpfronn
Lehen 1, 75392 Deckenpfronn

Link zu Google-Maps

Hotel Krone, Deckenpfronn
Für Kursteilnehmer, die eine längere Anfahrt haben, empfehlen wir das Hotel Krone. Es ist unweit des Schützenhauses gelegen.

Link zum Hotel

Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • Gehörschutz für den Schießstand,
  • Schießbrille (als Schutzbrille), ggf. stellen wir welche zur Verfügung,
  • Schreibutensilien,
  • ggf. Schießbuch,
  • der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk für den offenen Schießstand.

Sportschützen, Waffen- und Munitionssammler, Bootsführer, Erben (2 Termine)
Samstag von 8:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
Sonntag von 8:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

Berufswaffenträger (4 Termine)
Mittwoch von 19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr (Onlineunterricht)
Freitag von 17:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr (Schießen auf dem Schießstand)
Samstag von 8:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr (Präsenzunterricht)
Sonntag von 8:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr (Präsenzunterricht)

Verpflegung
Am Samstag und Sonntag gibt es Möglichkeit über einen Pizza-Lieferservice ein Mittagessen zu bestellen. Sie können auch Mitgebrachtes im Schützenhaus verzehren.
Getränke gibt es im Schützenhaus über den Schützenverein.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Feststellung der Identität des Prüflings durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweises/Reisepass).
Die Prüfung besteht aus dem theoretischen Teil (schriftliche Prüfung und ggf. mündliche Prüfung) und dem praktischen Teil. Beide Teile erbringen den Nachweis ausreichender Fertigkeiten nach § 1 Abs.1 Nr.3 AWaffV.

Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus 100 Fragen, die durch Ankreuzen nach dem Multiple-Choice-Verfahren auf dem Antwortbogen in 90 Minuten zu beantworten sind.
Der schriftliche Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn bei den vorgegebenen 100 Fragen 80 richtig beantwortet werden. Bei 79-70 richtig beantworteter Fragen ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Diese findet direkt im Anschluss statt.
Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung ist nicht bestanden, wenn weniger als 70 richtige Antworten vorliegen.

Praktische Prüfung
Im praktischen Teil hat der Prüfling seine Fähigkeiten beim Umgang und Schießen mit Schusswaffen nachzuweisen. Es müssen folgende Fähigkeiten und Handlungen mit Kurz- und Langwaffen beherrscht werden:

  • Sicherheitskontrolle
  • Laden und Entladen von Schusswaffen
  • Spannen und Entspannen des Verschlusses
  • Ablegen und Abstellen von Waffen
  • Schießen im scharfen Schuss mit den zu prüfenden Waffen (eine Lang- und eine Kurzwaffe).
  • Alle Sportschützen müssen 5 Schuss mit einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe aus einer Entfernung von 25 m und 5 Schuss mit einer erlaubnispflichtigen Langwaffe aus einer Entfernung von 50 oder 100 m auf eine Zielscheibe abgeben. Die Trefferanzahl bei Sportschützen, Erben, Bootsführer, Waffen- und Munitionssammlern ist nicht prüfungsrelevant

Anforderungen für Berufswaffenträger
Für den Nachweis der Schießfertigkeit müssen Berufswaffenträger folgende Anforderungen in der praktischen Prüfung erfüllen:

  • 5 Schuss mit großkalibriger Kurzwaffe (Revolver/Pistole): Entfernung 25 m, offenes Visier ohne Optik, stehend, beidhändig. Von 5 Schuss müssen mindestens 3 auf einer schwarzen Fläche von 56 x 84 cm, bzw. bei 12 m auf einer schwarzen Fläche von 28,5 x 42 cm sein.
  • 5 Schuss mit großkalibriger Langwaffe: Entfernung 50 m, optisches Visier (Reflexvisier/Zielfernrohr), liegend oder sitzend, Waffe aufgelegt. Von 5 Schuss müssen mindestens 3 Treffer auf einer DIN A4 Fläche sein. Bei 100 m Entfernung vergrößert sich die Fläche auf DIN A3.

Die Sachkundeprüfung ist nur dann bestanden, wenn der Prüfling den schriftlichen (ggf. mündlichen) und den praktischen Teil bestanden hat.

Im Anschluss an die Waffensachkunde erfolgt bei bestandener Prüfung der Standaufsichtenlehrgang. Der Teilnehmer erhält nach der Unterweisung eine schriftliche Bestätigung über die Schulung mit Angabe der vermittelten Themen. Der Standaufsichtenlehrgang erfolgt als Unterweisung und umfasst folgende Themengebiete:

  • Schießstätten
  • Waffenrechtliche Regelungen zur Nutzung von Schießstätten
  • Altersgrenzen
  • Aufgaben der Aufsicht
  • Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte
  • Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
  • Handhabung und Schießen von/mit Waffen gemäß der Sportordnung/des Sporthandbuchs
  • Versicherungsfragen
  • Rechtspflichten und Rechtsfolgen
  • Verhalten bei Unfällen

Teilnahmevoraussetzung für Standaufsichtenlehrgang
Die Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Waffensachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben. Für die tatsächliche Wahrnehmung der übertragengen Aufgaben als verantwortliche Person auf dem Schießstand, muss diese Person volljährig sein.