Frage IV.24


Munition darf nicht an Land aufbewahrt werden.
Es gibt keine Auflagen für die Aufbewahrung von pyrotechnischer Munition.
Mindestens in einem Stahlblechbehältnis (klassifizierungsfrei), das mit einem Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Verschluss gesichert ist, oder in einem gleichwertigen Behältnis.


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