Frage 4.21 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen? Waffenhändler Dem Nachbarn, der die Waffe in seiner Werkbank im Hobbyraum lagert. Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte