Frage IV.24 Wie ist an Land erlaubnispflichtige Munition aufzubewahren? Munition darf nicht an Land aufbewahrt werden. Es gibt keine Auflagen für die Aufbewahrung von pyrotechnischer Munition. Mindestens in einem Stahlblechbehältnis (klassifizierungsfrei), das mit einem Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Verschluss gesichert ist, oder in einem gleichwertigen Behältnis. Noch offen470 / 470Noch nicht gesehen: 470Nochmal beantworten: 0Richtig beantwortet0 / 470Auswertung:Noch wurde keine Frage beantwortet. Es stehen noch 470 Fragen zur richtigen Beantwortung aus.
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