Banner

Frage 5.33


Wenn zu befürchten ist, dass durch eine Drohung des Angreifers zukünftig eine Gefahr für Leib und Leben eintreten könnte.
Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch nicht beendet ist.
Wenn der Angreifer in die Flucht geschlagen ist, aber mit einem späteren Angriff droht.


Noch offen470 / 470
Noch nicht gesehen: 470Nochmal beantworten: 0
Richtig beantwortet0 / 470
Auswertung:
Noch wurde keine Frage beantwortet. Es stehen noch 470 Fragen zur richtigen Beantwortung aus.